Beurteilung/Kommentare
1. Kommentar von Martin Bundi
'Die Verpflichtungen waren (in diesem Vertrag) schwerwiegender als die zugestandenen Rechte'
Autor: Marin Bundi
Quelle: Bundi, Martin, Zur Besiedlung und Wirtschaftgeschichte Graubündens im Mittelalter, Seite 424 ff
'Gleich am Anfang der Belehnungsurkunde von 1289 wurde der Lehenszins festgesetzt. Offensichtlich erheischte diese Regelung höchste Beachtung und Priorität
Es ist das denn auch die wichtigste Bestimmung des Lehensbriefes. Die Davoser Neusiedler, welche bis dahin für ihre schwere Rodungsarbeit wohl privilegiert worden waren, sahen sich veranlasst, die folgenden jährlichen Zinsleistungen zu erbringen:
- auf St. Gall 473 Käse oder 3 Schilling pro Käse,
- auf St. Martin 168 Ellen Tuch oder 4 Schilling pro Elle,
- auf St. Georg 56 junge Schafe oder 12 Schilling pro Schaf.
Die Umrechnung des Käsezinses ergibt, den Wertkäse zu 4 kg gerechnet, eine Gesamtabgabe von 1892 kg. Wenn wiederum davon ausgegangen wird, dass diese Abgabe etwa den zehnten Teil einer Sommerproduktion ausmachte und die damaligen Familien auf ca. 300 kg Käse für den Eigenbedarf angewiesen waren, käme man auf ca. 56 Familien?.
Neben diesen Abgaben waren die Vazer Untertanen noch zu zwei weiteren Leistungen verpflichtet. Jeweilen, wenn sich die Herren von Vaz oder deren Dienstleute zur Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit oder zu einem anderen Zweck in die Landschaft Davos begaben, mussten ihnen die Talleute Speise und Trank (mit Ausnahme von Wein und Brot) vorsetzen und Unterkunft gewähren. Ferner hatten die Untertanen den Vazern bei Bedarf Kriegsdienste zu leisten. ..
Gegenüber diesen weitgehenden Verpflichtungen und Belastungen nahmen sich die Rechte und Freiheiten bescheiden aus. Die Talleute konnten ihre inneren Angelegenheiten selber regeln ? insbesondere die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit - und zu diesem Zwecke aus den Reihen der deutschen Leute einen Ammann wählen. Befanden sie sich im Kriegsdienst des Herren, so hatten sie ausserhalb der Landschaft Davos Anrecht auf Verpflegung auf Kosten des Vazers. Damit erschöpften sich ihre Freiheiten! ?
2. Kommentar von Max Pfister
Die Freiheiten waren bedeutend, insbesondere für die Ausbreitung der Davoser Walser
Autor: Max Pfister
Quelle: Davoser Jubiläum 1289- 1989, Davos 1990, Seite 10 (der Davoser Lehensbrief)
Der Lehensbrief enthält aber ? ausgesprochen oder zwischen den Zeilen ? noch weitere für Davos und die Ausbreitung der Davoser Walser bedeutende Bestimmungen: die Selbstverwaltung; der Ammann sollte aus den eigenen Reihen genommen werden; man unterstand dem eigenen Gericht (mit Ausnahme der Blutgerichtsbarkeit); für die Davoser bestand keine Heiratsbeschränkung und sie waren freizügig, konnten sich also ansiedeln, wo es Möglichkeiten für sie gab. Diese Freiheiten und die bessere Rechtsstellung trugen wesentlich zur Verbreitung der Walser in jenen Gebieten bei, die später den Zehngerichtenbund bildeten, in dem Davos eine natürliche Führungsrolle zufiel.
3. Unser Kommentar
Die Urkunde beweist nicht, dass Walser-Recht Kolonistenrecht ist
Autor: Hans Steffen
Tatsache ist, dass die Herren von Vaz in diesem Briefe Autonomie und Selbstverwaltung zugestanden. Und da fragt sich natürlich, was eigentlich die Beweggründe der Herren von Vaz waren, dies zu tun (und von den zugewanderten Walsern dies zu fordern).
Martin Bundi behauptet, man hätte die Privilegien durch Rodungsarbeit verdient. Dies ist eine mögliche und bisher nicht bestrittene Erklärung.
Eine andere Überlegung ist wohl die, dass diese Zugeständnisse die Vazer Lehensherrn von der Pflicht entband, diese Leute zu schirmen und zu schützen. Es könnte sein, dass die Schirmherrschaft in diesen entlegenen Gebieten mit beträchtlichem Aufwand verbunden gewesen war.
Umgekehrt wäre es auch möglich, dass die Davoser Leute ein Interesse daran hatten, die Sicherheit in die eigenen Hände zu nehmen (durch einen eigenen Ammann).
Die zugewanderten Walser waren bereit, diese Selbstverwaltung durch recht hohe Zinsabgaben zu 'erkauften'. In diesem zweiten Falle bekäme Frau Silke La Rosee Recht, wenn sie in ihrer Dissertation behauptet, die Abwanderung aus dem Wallis sei in erster Linie erfolgt, um der dort einsetzenden Feudalisierung zu entgehen und sie hätten das Recht auf persönliche Freiheit und der Selbstverwaltung aus dem Wallis in die Aussenorte transportiert.
(Dissertation la Rosée, Seite 150)
Im übrigen enthält dieser Brief genau jene 4 Merkmale des ?Walser Rechtes?, welche Frau Dr. Silke La Rosée in ihrer Dissertation ins Zentrum stellt:
- die persönliche Freiheit.
Es wird den Leuten zugestanden, dass sie frei sind ( siehe Punkt 2)
2. die Erbfreiheit (Punkt 2)
3. die Selbstverwaltung ( eigener Amman wählen)
4. die niedere Gerichtsbarkeit (Punkt 6, Punkt 7).
Allerdings ist der Preis recht hoch: klare Abgaben und Zinsen und die Androhung, was geschehen wird, wenn diese Abgaben und Zinsen nicht entrichtet werden. Zudem mussten sie sich zum Waffendienst verpflichten












